Skip to content

So nun haben wir es schriftlich

Ich bin kein Terrorist mehr! Schade nur, dass man um sowas zu klären, erst den Bundesgerichtshof einschalten muss.
BGH
Beschluss vom 18.10.2007
StB 34/07

Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
Quelle