So nun haben wir es schriftlich
Ich bin kein Terrorist mehr! Schade nur, dass man um sowas zu klären, erst den Bundesgerichtshof einschalten muss.
BGHQuelle
Beschluss vom 18.10.2007
StB 34/07
Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung