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Der Hackerparagraph fordert erste Opfer

Die in Deutschland basierende Entwicklung des Wlan-Sniffers Kismac wurde eingestellt. Die Entwickler werden nun dank des 202c StGB als Verbrecher eingestuft, die härter bestraft werden als Kinderpornobesitzer (3 Jahre Gefängnis, für Kinderpornographie "nur" 2 Jahre).

Diese Meldung hat mich zutiefst erschüttert. Ich hatte gehofft, das sich niemand den 202c sehr zu Herzen nehmen wird und alles irgendwie gut gehen wird. Ich habe mich wohl geirrt.

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